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ALS TIPPGEBER
1.000
VERDIENEN*

Sie kennen jemanden, der seine Immobilie veräußern möchte?
Werden Sie Tippgeber und sichern Sie sich durch Ihren erfolgreichen Immobilien-Tipp eine attraktive Provision!

Euros

Wie funktioniert das?

Tippgeber werden Sie ganz einfach über das nachfolgende Tippgeber-Formular oder die persönliche Kontaktaufnahme. Sobald Ihre Kontaktdaten eingegangen sind, trete ich schnellstmöglich mit Ihnen in Kontakt. Im nächsten Schritt nennen Sie mir die Kontakt- und Adressdaten des Immobilieneigentümers, zu welchem Sie den Tipp abgeben möchten. Entsprechen Ihre Angaben den unten aufgeführten Tippgeber-Konditionen und es kommt zum erfolgreichen Verkauf, erhalten Sie Ihre Provision.

KONTAKTDATEN
MITTEILEN

Ich trete schnellstmöglich mit Ihnen in Kontakt und wir besprechen gemeinsam Ihren Tipp.

ERFOLGREICHER KAUFABSCHLUSS

Der Kontakt mit dem Immobilieneigentümer ist erfolgreich und es kommt zum Verkauf.

TIPPGEBER-PROVISION ERHALTEN

Sie erhalten Ihre verdiente Provision für den erfolgreichen Tipp.

Tippgeber-Formular

Luisa Bänsch Immobilien

01477 Arnsdorf

+49 (0) 172 4454344

Herzlichen Dank für Ihren Tipp!

*Wann zählt mein Tipp?

Damit Ihnen die Tippgeber-Provision ausgezahlt werden kann, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt werden:

 

  • Tippgeber
    Prinzipiell darf jede Person als Tippgeber agieren, vorausgesetzt sie wohnt nicht mit dem Immobilieneigentümer in derselben Wohneinheit oder ist dessen Ehepartner. Der Tippgeber muss zunächst mit Luisa Bänsch Immobilien eine Tipp-Provision vereinbaren und im Anschluss den Kontakt zwischen dem Eigentümer und LB Immobilien herstellen. Dazu benötigt er die Zustimmung des Eigentümers zur Weitergabe der persönlichen Daten.

  • Eigentümer
    Der Eigentümer bzw. seine Immobilie darf Luisa Bänsch Immobilien noch nicht bekannt sein. Das Objekt darf nicht bereits im Internet, der Zeitung oder in öffentlichen Medien angeboten werden.

 

 

Rechtliche Hinweise

  • Vertragsgegenstand: Die Aufgabe des Tippgebers besteht darin, dem Tippnehmer unter Angabe des jeweiligen Verfügungsberechtigten Objekte zu empfehlen und so konkret zu benennen, dass die Objekte in den festen Bestand des Tippnehmers aufgenommen und zum Hauptvertragsabschluss geführt werden können.

  • Die Akquise ist wettbewerbswidrig, wenn diese durch Belästigung (§7 Abs. 1 UWG) oder in aggressiver Weise erfolgt (§§ 4 Nr. 1; 3, 5 UWG). Darüber hinaus ist Kaltakquise durch unaufgeforderte Anrufe (§7 Abs. 2 UWG) oder Täuschung (§§ 3, 5, 4 Nr. 3 UWG) ebenfalls zu vermeiden.

  • Persönliche Daten dürfen nur mit Einwilligung des Betroffenen weitergegeben werden (§28 Abs. 3 BDSG).

  • Vermittelt der Tippgeber einen Immobilienverkäufer so erhält der Tippgeber eine Provision i.H.v. EUR 1.000,-. Der Anspruch auf die Tippgeber-Provision besteht nur, wenn der Eigentümer Luisa Bänsch Immobilien den alleinigen Vermarktungsauftrag (Alleinauftrag) zum Verkauf der Immobilie erteilt. Zudem muss die Immobilie der Firma Luisa Bänsch Immobilien bisher unbekannt sein und darf nicht bereits öffentlich am Markt zum Verkauf angeboten werden (z.B. durch Verkaufsschilder, in der Zeitung oder im Internet). Luisa Bänsch Immobilien behält sich das das Recht vor Immobilienobjekte, Eigentümer oder auch Tippgeber abzulehnen. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Sofern die Maklerprovision nicht gezahlt wird, erfolgt auch keine Auszahlung der Tippgeber-Provision. Bei sich überschneidenden Tipps bei ein und demselben Objekt, erhält nur der erste Tippgeber die Provision.

  • Alle Tippgeber-Provisionen werden nach Eingang der Maklerprovision bargeldlos ausgezahlt. Für die entsprechende Endversteuerung der Provision ist der Tippgeber selbst verantwortlich. Die Tippgeber-Provision ist als sonstige Einnahme zu versteuern. Wenn die Provision den einmaligen Freibetrag von EUR 256,- p. a. erreicht (§22 Abs. 3 EStG). Sofern nicht regelmäßig als Tippgeber gehandelt wird, ist der Tippgeber von der Umsatzsteuer befreit, weil kein unternehmerisches Handeln vorliegt (§1 Abs. 1 UStG).

  • Personen, die mit dem Verkäufer der Immobilie ein besonderes Vertrauensverhältnis pflegen und einem Standesrecht unterliegen (z. B. Rechtsanwälte und Steuerberater mit ihren Mandanten) sind von der Tippgeberprovision ausgenommen.

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